Tel. 0 76 42 / 75 89
Für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen gelten seit Januar 2002 besondere Richtlinien, nach denen kieferorthopädische Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr bezahlt werden. Wenn die Behandlung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, werden beim ersten Kind 80%, bei weiteren Kindern 90% der Behandlungskosten von der Krankenkasse sofort übernommen. Die von Ihnen vorgelegten 10% oder 20% werden nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Kasse erstattet.
Sie entscheiden, in welchem Rahmen Sie Ihr Kind behandeln lassen wollen und wissen vor Behandlungsbeginn, was Sie dafür bezahlen. Auch wenn die Behandlung Ihres Kindes nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fällt, muss es nicht auf ein strahlendes Lächeln und schöne Zähne verzichten.